♦   Täter Opfer Ausgleich


  ♦   Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich?

Ist bei einem Konflikt zwischen zwei Personen von einer Konfliktpartei eine Strafanzeige erstattet worden, können Staatsanwälte oder Richter eine außergerichtliche Konfliktschlichtung anregen. Dem Beschuldigten und dem Geschädigten soll die Möglichkeit gegeben werden, mit Hilfe eines geschulten Vermittlers eine befriedigende Regelung ihres Konfliktes herbeizuführen. Die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen wird von den Vermittlern überprüft.


  ♦   Welche Chancen bietet ein Täter-Opfer-Ausgleich?


Die Vermittler berichten der Staatsanwaltschaft über das Ergebnis des Täter-Opfer-Ausgleiches (TOA) und regen eine Strafmilderung oder eine Einstellung des Strafverfahrens an.
Zivilprozesse, Anwaltskosten, Mahnverfahren, Inkassokosten, Verfahrenskosten, Verwaltungskosten, eine Überschuldung kann vermieden werden.
Der Verein BRÜCKE MÜNCHEN unterhält eine Fachstelle für Konfliktschlichtung die Täter-Opfer-Ausgleiche für Jugendliche und Erwachsene im Raum München durchführt.


  ♦   Wie weit lässt sich das auf Graffitikonflikte übertragen?

In der Stadt München und im Landkreis München ist für eine außergerichtliche Einigung von Graffitistraftätern und Geschädigten das "Projekt Graffiti München" (ProGraM) zuständig. ProGraM ist wie der TOA bei der BRÜCKE MÜNCHEN angesiedelt.
Im Prinzip entspricht das Vorgehen bei ProGraM, dem Vorgehen beim klassischen Täter-Opfer-Ausgleich.

Im Unterschied zu anderen Delikten stehen einem Graffitisprüher meist mehrere Geschädigte gegenüber, die nicht nur Privatpersonen, sondern auch Behörden, Hausverwaltungen, Firmen bis hin zu Großkonzernen wie der Deutsche Bahn A.G. oder den Stadtwerke München sein können.
Ein Sprayer sprüht meist nicht nur ein "tag", so dass oft eine Vielzahl von Strafanzeigen vorliegen. Eine eher geringe kriminelle Motivation kann bei Graffiti zu erheblichen Sachschäden führen. An ProGraM können nur 14-21-jährige teilnehmen, die zum ersten mal wegen Sachbeschädigung durch Graffiti beschuldigt werden.

Bei ProGraM findet neben der Vermittlung und Dokumentation des Ausgleichs auch eine Beratung und gewisse Betreuung bei der Durchführung statt. Da es sich immer um Sachschäden handelt, bietet sich alternativ zur monetären Vergeltung eigentlich immer die direkte Beseitigung des Graffiti durch den Verursacher oder eine vergleichbare Ersatzarbeit an. Da auch die Geschädigten häufig die selben sind, gibt es in vielen Fällen ein weitgehend standardisiertes Vorgehen bei der Wiedergutmachung.


  © 12.06.2006 » erstellt vom Projekt Graffiti München