♦   Gefahren persönlicher Art


  ♦   Wohnungsdurchsuchung

Diese Maßnahme droht einem Writer in der Regel, wenn er beim illegalen Besprühen von Objekten gefasst wird. Bei der sich daran anschließenden Wohnungsdurchsuchung ist es unerheblich, ob Gefahr im Verzug oder ein richterlicher Beschluss zugrunde liegt. Die Polizei geht mit mindestens zwei Beamten in die Wohnung und durchsucht diese.
Bei Durchsuchungen soll die Polizei, wenn möglich, auch Durchsuchungszeugen hinzuziehen ( 105 StPO).
Durchsuchungen können zu jeder Tageszeit und die bei Gefahr im Verzug auch zur Nachtzeit (01.04. bis 30.09. in der Zeit von 21.00 bis 04.00 Uhr und im anderen Halbjahr 21.00 bis 06.00 Uhr) durchgeführt werden ( 104 StPO).
Dann stellt sich die Frage, ob es der Aufwand Wert ist, dass eines Tages mehrere Personen unangemeldet vor der Türe stehen und die Wohnung durchsuchen.

Links:   ♦   104 StPO   ♦   105 StPO   ♦  


  ♦   Schlechte finanzielle Zukunftsperspektiven

Graffiti-Sprayer richten durch das illegale Bombing einen hohen Schaden an. Dem jugendlichen Writer ist es bei den einzelnen Tatausführungen in der Regel nicht bewusst, was er für einen Gesamtschaden anrichtet - schließlich ist diese bei zwei Tags in einer Nacht nicht so hoch. Wenn aber weitere Graffitis gemacht werden summieren sich die Euro-Beträge zum Teil in fünfstellige Summen.
Die Rückzahlung dieser zivilrechtlichen Ansprüche bei den kleinen wöchentlichen und monatlichen Taschengeldeinkünften der Täter ist nicht so einfach wie sich das der Jugendliche zunächst einmal vorstellt. Da kommen zum Teil Ratenzahlungen auf den Jugendlichen zu, die über mehrere Jahre hinweg geleistet werden müssen.
Auch die zivilrechtlichen Ansprüche verjähren unter Umständen erst nach 30 Jahren (siehe Rubrik Rechtliches / Zivilrecht). Häufig werden auch Gegenstände, die einem lieb und teuer sind, vom Gerichtsvollzieher gepfändet.
Ergänzend sei hier noch der Hinweis erlaubt, dass zu den bereits angeführten hohen Schuldenbergen noch weitere Auslagen hinzukommen, die sich im Laufe der Straf- und Zivilrechtsverfahren sammeln: Kosten für Anwälte, Gutachter, Sachverständige, Zeugen und andere Gerichtskosten etc.


  ♦   Das Strafverfahren und die Folgen

Nach Abschluss ihrer Ermittlungen legt die Polizei der Münchener Staatsanwaltschaft einen Gesamtbericht über die nachgewiesenen Taten vor.
Der Staatsanwalt prüft die Anschuldigungen und erhebt die Anklage gegen den Sprayer vor dem Amtsgericht München.
Im Rahmen der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München legen die Beteiligten (Staatsanwalt und Angeklagter sowie unter Umständen dessen Verteidiger, der Sachverständige und der Vertreter des Jugendamts) die be- und die entlastenden Aspekte des Angeklagten und der ihm vorgeworfenen Taten vor.
Der Richter entscheidet nun über das Urteil gegen den Täter. Als mögliche Urteile kommen für Personen bis 21 Jahren

und für Personen über 21 Jahren

in Betracht.


  ♦   Polizeilicher Verfolgungsdruck

Jeder illegale Sprayer lebt immer mit der Gefahr erwischt zu werden. Aufgrund des hohen polizeilichen Verfolgungsdrucks erhöht sich auch der Adrenalinspiegel des Writers. Er glaubt sich überall und zu jeder Zeit beobachtet und verfolgt. Deswegen ändert er seine Gewohnheiten, misstraut plötzlich jedem und zieht sich immer weiter zurück. Dieser Verfolgungswahn kann unter Umständen auch einen krankhaften Verlauf nehmen.
Beachte; jeder, der wegen einer Graffiti-Straftat selbst oder im Zusammenhang mit einer solchen ermittelt wird, ist bei der Polizei aktenkundig. Wird diese Person später einmal erneut kontrolliert, kann man sich vorstellen, dass ihn die Beamten wieder eingehender unter die Lupe nehmen.


  ♦   Soziale Ächtung (Denunzierung in der Nachbar- oder Bekanntschaft)

Steht die Polizei wiederholt vor der Haustüre gehen die Gerüchte schnell durch das Haus oder die Nachbarschaft. Es bleibt nicht aus, dass das soziale Umfeld anfängt, über die Familie des Writers zu tuscheln und Halbwahrheiten zu verbreiten. Die Denunzierung in der Nachbar- oder auch in der Bekanntschaft fällt über kürzer oder länger auch wieder auf die Eltern zurück.


  ♦   Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche

Die verurteilten Graffiti-Straftaten finden Aufnahme in das Erziehungsregister. In Härtefällen gibt es sogar einen Eintrag im Bundeszentralregister und die Person gilt als vorbestraft.
Was es nun heißt, einen Job finden zu wollen, bei dem der unbescholtene Bürger Grundvoraussetzung ist, sei hier nur erwähnt.
Auch wird kein Arbeitgeber Verständnis für eine etwaige selbst herbeigeführte Überschuldung zeigen.
Die logische Folge ist, dass auch die eigenen vier Wände auf sich warten lassen, die eigentlich ein Traum eines jeden sind.


  © 12.06.2006 » erstellt von der GSM-Redaktion