♦   Aus der Sicht der Deutschen Bahn AG

Etwa 50 Millionen Euro Schaden im Jahr durch Vandalismus bei der Deutschen Bahn
Knapp 46.000 Vandalismusfälle im Jahr   ♦   Taten werden zur Anzeige gebracht   ♦   Zivil- und strafrechtliche Verfolgung der Täter


(Berlin) In rund 46.000 Fällen ist die Deutsche Bahn AG im Jahr Ziel von Vandalismus gewesen. Graffiti und Scratching bilden dabei den Schwerpunkt der Delikte und werden vorwiegend in Großstädten und Ballungsräumen registriert. Von den Schäden sind insbesondere Züge des Nahverkehrs, Brückenpfeiler und Bahnhofsgebäude sowie Lärmschutzwände betroffen. Insgesamt betrug der Schaden bei der Deutschen Bahn durch mutwillige Sachbeschädigung und Farbschmierereien im Jahr mehr als 50 Millionen Euro.

Graffitibeseitigung erfordert Spezialisten

Zur Entfernung von Graffiti müssen Spezialisten eingesetzt werden, denn für die Lackbehandlung der Züge gelten besondere Umwelt- und Arbeitsvorschriften. Graffitischäden können fast außchließlich in dafür besonders ausgestatteten Werkstätten der Bahn beseitigt werden. Oft lässt sich die aufgesprühte Farbe nur mit stark reizenden Chemikalien beseitigen, die nicht nur Schmierereien entfernen, sondern auch die darunter liegenden Lack- und Folienschichten der Zugaußenwände angreifen. Besonders die lösungsmittelfreien sowie umweltfreundlichen Lacke der Fahrzeuge sind spätestens nach der zweiten chemischen Reinigung zerstört und müssen komplett erneuert werden. Die von Sprayern verwendeten unterschiedlichen Lacke und Farben machen Graffiti-Entfernung zur zeitintensiven Handarbeit. Dabei ist Erfahrung und Fachwissen gefordert. Für die Reinigung eines S Bahn-Zuges benötigen zwei bis drei Fachkräfte einen ganzen Arbeitstag. Die Volllackierung eines Wagens ohne Schutzfolie kostet derzeit bis zu 15.000 Euro und dauert rund sieben Tage.

Auch bei der Beseitigung von Farbschmierereien an Bahnhofsgebäuden ist Fach-Know-how erforderlich. Bei historischen Gemäuern zum Beispiel aus Sandstein frisst sich der Lack regelrecht in das Gestein ein und kann nur durch eine teure Sandstrahlbehandlung entfernt werden. In anderen Fällen werden die Graffitischäden überstrichen. Aufgrund der intensiven Lackfarben müssen die Wände oft mehrfach überstrichen werden. Der Mauerputz der Außenwände kann in der Regel vier bis fünf Farbaufstriche aufnehmen, dann leidet die Luftdurchlässigkeit des Steins. Es drohen Feuchtigkeitsschäden und Mauerschimmel.

Bahnhofsgebäude erhalten zum Schutz vor Graffiti neben Lackanstrichen deshalb auch Beschichtungen aus mikroporösem Wachs, damit die Wände weiter atmen können.

Rund 22.000 Strafanzeigen wegen Graffitischäden im Jahr 2007

„Aus den vielen Hinweisen von Kunden und Mitarbeitern können wir erkennen, wo sich die aktuellen Schwerpunkte der Sprayerszene bilden“, sagt Jens Puls, Leiter der Konzernsicherheit der Deutschen Bahn AG. Das ist eine wichtige Grundlage für gemeinsame Einsätze von Bundespolizei und der DB Sicherheit GmbH. Auch die Kameraüberwachung auf Bahnhöfen, die von den 3-S-Zentralen (3 S steht für Service, Sicherheit und Sauberkeit) koordiniert wird, hilft Straftäter aufzuspüren. Insgesamt wurden bei der Bundespolizei im vergangenen Jahr 22.000 Strafanzeigen gegen Schmierer gestellt, dazu kommen weitere 24.000 Strafanzeigen wegen Scratching und anderer Vandalismusstraftaten.

Graffitibekämpfung erfordert intensive Präventionsarbeit

Farbschmierereien an Zügen und Bahnanlagen beschädigen nicht nur das Image der DB AG, sondern sie verursachen auch hohe Kosten für Bewachung, Sicherheitstechnik und Forschung. Hinzu kommen Kosten, die durch den Ausfall von Triebwagen, Lokomotiven und Reisezugwagen entstehen, die sich zur Graffiti-Entfernung in Werkstätten befinden. Weiterhin entstehen Kosten, weil Züge neu zusammengestellt und Umläufe entsprechend disponiert werden müssen.

„Wir wollen durch gezielte Präventionsmaßnahmen den Raum für Vandalismustäter einengen und ihr Entdeckungsrisiko spürbar erhöhen. Dafür wenden wir jährlich einen hohen zweistelligen Millionenbetrag auf“, erklärt der Sicherheitschef der Bahn. Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere die Ausleuchtung gefährdeter Bereiche im Zusammenhang mit Videoüberwachung und eine verstärkte Bestreifung durch Mitarbeiter der DB Sicherheit GmbH. Insbesondere die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei im Rahmen der Ordnungspartnerschaft, aber auch die enge Kooperation mit Sondereinheiten der Landesbehörden zeigen Erfolge. Weiterhin setzt die Bahn auf ehrenamtliche Patenschaften in der Fläche. Dabei betreuen ehrenamtliche Helfer eine Verkehrstation. Sie melden Schäden, führen selbst kleinere Reparaturarbeiten aus und kümmern sich um die Sauberkeit der Station.

Weiterhin bietet die DB AG kostenlos für den Schulunterricht einen Präventionsfilm „Olis Chance“ an, der unter anderem auch auf das Thema Graffiti eingeht. Dieser Film wurde bereits an einigen tausend Schulen verteilt und zeigt eindrucksvoll die Gefahren auf, denen sich Schüler beim unberechtigten Betreten der Bahnanlagen aussetzen.

Technisch treibt die Bahn neue Lösungen zur Graffitiabwehr und –beseitigung voran. Dabei konzentrieren sich die Spezialisten darauf, die Anwendung und Pflege der Schutzlacke so weiterzuentwickeln, dass Graffiti schlechter haften. Graffiti, deren Konturen zerfließen, sind für Sprayer weniger interessant. Deshalb versucht die Bahn, den Neuzustand der Fahrzeuglacke durch das Auftragen von Konservierungsschichten möglichst lange zu erhalten. Das hat zwei Vorteile: Zum einen haftet auf diesen Flächen weniger Schmutz, zum anderen können Graffiti dort besser abgewaschen werden. Das Prinzip: Graffiti sollen – unter Berücksichtigung hoher Umweltverträglichkeit – leichter entfernt werden, ohne die Grundlackierung der Fahrzeuge zu beschädigen.

Forderung nach Schadensersatz besteht für 30 Jahre

„Grundsätzlich leitet die Bahn bei jedem Vandalismusdelikt ein strafrechtliches Verfahren ein und fordert von Graffiti- und Vandalismustätern Schadensersatz“, macht Puls deutlich. Damit sei automatisch sichergestellt, dass unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung die Täter zu Schadensersatzzahlungen herangezogen werden. Selbst wenn Jugendliche zum Zeitpunkt der Tat über keine finanziellen Mittel verfügen, kann die Bahn zivilrechtlich auch noch bis zu 30 Jahre nach der Verurteilung Schadensersatz fordern bzw. Pfändungen einleiten. Somit kann zumindest ein Teil der Schadenssumme mittelfristig zurückerlangt werden. Viele Jugendliche unterschätzen die langfristigen Folgen dieses juristischen Anspruches, wenn sie Bahnanlagen und Züge zerstören oder beschmieren.


  © 15.08.2008 » erstellt von der Deutschen Bahn AG