♦   Vorwort

Nachfolgende Informationen zeigen nur einen Ausschnitt der aktuellen Ereignisse in Sachen Graffiti oder Neues an dieser Anwendung. Sie erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.


  ♦   28.02.2008 - Neue Hall of fame in München

Bisher war es fast allen Sprayern klar, aber keiner hat sich daran gehalten: die Mauer an der gegenüberliegenden Seite der bereits existierenden Hall of fame in der Tumblingerstrasse war noch nie legal; aber gesprüht wurde auch dort.
Nach dem Verkauf der Fläche an die Stadt München ist auch die zweite Seite mittlerweile legalisiert worden.
Somit liegen beim Besprühen der Mauerwerke (aber nicht der dort befindlichen Plakatwände) keine strafbaren Handlungen mehr vor.

Links:   ♦   Übersicht über die legalen Flächen in München   ♦  


  ♦   08.09.2005 - Sog. "Graffiti-Bekämpfungsgesetz

Nach mehrjähriger Diskussion in der Öffentlichkeit und dem Gesetzgebungsweg im Bundestag und Bundesrat sind die Paragraphen 303 und 304 Strafgesetzbuch geändert worden.
Bis zu diesem Zeitpunkt war der Nachweis einer Substanzverletzung Voraussetzung für das Vorliegen von Graffiti-Straftaten. Dieses zog zum Teil erheblichen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand in den einzelnen Verfahren nach sich. Mit der Novellierung der beiden Sachbeschädigungstatbeständen fällt dieser Nachweis weg. Nun handelt es sich bei sämtlichen Schmierschriften um Straftaten.
Hintergründe und Begründungen sind über die Internetseite des Bundestags (http://dip.bundestag.de/btd/15/053/1505313.pdf) abrufbar.

Links:   ♦   303 StGB   ♦   304 StGB   ♦  


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