♦   Hilfestellungen und Ratschläge

Auf den nachfolgenden Seiten sind einige Informationen rund um die Rechtsmaterie "Sachbeschädigung durch Graffiiti" aufgelistet (siehe linke Navigationsleiste), die für Geschädigte hilfreich sein könnten.
Die Ausführungen sind allgemein gehalten und erheben nicht den abschließenden Anspruch für jeden Einzelfall zu gelten. Vielmehr ist jeder Fall für sich zu betrachten und rechtlich zu beurteilen.


  ♦   Ermittlungsdienststellen in München

Staatsanwaltschaft München I
In München sind zwei Staatsanwaltschaften (StA) ansässig, die sich jedoch in ihren örtlichen Zuständigkeitsbereichen unterscheiden. Die StA München I ist nur für den Stadt- und Landkreis München zuständig und die StA München II für große Bereiche des oberbayerischen Raums.
Beide Staatsanwaltschaften sind als Herr des Strafverfahrens Kontrollorgan über die Polizei. Sie prüfen unter anderem die von der Koordinierungsgruppe Graffiti München (KoGra-M) vorgelegten Anzeigen und klagen die zur Anzeige gebrachten Täter in der Regel vor dem zuständigen Amtsgericht (meist das Amtsgericht München) an.
Zudem haben sie die sachliche Aufgabe, die im Strafverfahren anfallenden Maßnahmen (DNA, Wohnungsdurchsuchungen, Beschlagnahmebeschlüsse etc.) zu prüfen, zu beantragen und dem Gericht zum Beschluss vorzulegen.
Die StA München I hat darüber hinaus noch eine Zuständigkeit im Verfahrensablauf des Projekt Graffiti München (ProGraM). Neben der Prüfung einzelner ProGraM-Kandidaten für deren Teilnahme überwacht sie die Schadenswiedergutmachungen und stellt dann gegebenenfalls das Strafverfahren gegen die Person ein (sog. „Diversion“).

Münchner Polizei (Koordinierungsgruppe Graffiti München)
Die örtliche Zuständigkeit der Koordinierungsgruppe Graffiti München (KoGra-M) erstreckt sich über die Stadt- und Landkreise von Augsburg, Rosenheim und München.
Ihre originäre Aufgabe ist die Ausmittlung von Graffiti-Straftaten und die der Täterermittlung. Darüber hinaus

Die Bundesweit in dieser Konstellation einmalige Ermittlungsdienststelle kann durch die Zentralisierung der Ermittlungen Lageauswertungen betreiben, Brennpunkte erkennen und konzeptionell auf die Szene reagieren. Durch den Zusammenschluss der Bundes- und der Landespolizei auf dem Gebiet der Graffitiermittlungen in München können umfangreiche Ermittlungsverfahren beschleunigt an die StA München I abgegeben und einer der Tat folgenden zeitnahen Sanktion durch das Amtsgericht München zugeführt werden.


  © 12.06.2006 » erstellt von der GSM-Redaktion